Die Dekanatsjugendkammer setzt sich folgendermaßen zusammen:
In ihr sind bis zu sechs Vertreter/innen des Dekanatsjugendkonvents, der/die Dekanatsjugendpfarrer/in, ein/e Dekanatsjugendreferent/in, bis zu drei Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit (Verbände) und ein/e Vertreter/in des Dekanatsausschusses vertreten. Die Mitglieder sollen evangelisch sein und müssen einer der Mitgliedskirchen der ACK angehören. Auf eine paritätische Zusammensetzung von Konventsvertreter/innen und den übrigen Mitgliedern wird geachtet.